Bürgergeld in Deutschland: Reform bringt höhere Sätze, aber auch Kritikpunkte und regionale Unterschiede

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Deutschland hat seit Anfang des Jahres das Bürgergeld eingeführt, welches Hartz IV ablöste. Die Reform führte zu erhöhten Sätzen für Hilfeempfänger. Das Bundesarbeitsministerium betonte, dass das Bürgergeld erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ihren Familien ein menschenwürdiges Existensminimum sichert, wenn sie dieses nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können.

Mit der Einführung des Bürgergeldes stiegen die Sätze für den Regelbedarf spürbar an. Aktuell erhalten alleinstehende Erwachsene 502 Euro, Paare in einer Bedarfsgemeinschaft 902 Euro. Ab Januar 2024 sind weitere Anhebungen geplant. Wichtig beim Bürgergeld ist, dass Empfänger die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet bekommen, basierend auf dem Mietniveau am örtlichen Wohnungsmarkt.

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen listet Kritikpunkte am Bürgergeld auf. Die Experten empfehlen, den Grundbedarf und die Leistungen für Wohngeld zu einem einheitlichen Grundsicherungssystem zusammenfassen. Zudem wird auf regionale Unterschiede in den Lebensstandards hingewiesen, was zu einer ungleichen Absicherung führt. Ein weiterer Vorbehalt betrifft Arbeitsanreize, die ab bestimmten Einkommensschwellen verloren gehen, was finanziell unattraktiv für Bürgergeld-Empfänger sein kann.

Das Gutachten verdeutlicht die stark abweichenden Regelungen in verschiedenen Städten anhand von Beispiel-Familien in München und Leipzig. Die Höhe der Bürgergeld-Zuwendungen hängt stark von den regionalen Lebenshaltungskosten ab. In München sind diese höher, insbesondere aufgrund teurer Wohnkosten.

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